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Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung

Im Paragrafendschungel kann guter Rat ziemlich teuer werden. Junge Nachbarn, die rund um die Uhr Party feiern möchten. Reiseveranstalter, die trotz mangelhafter Reise nichts vom Reisepreis nachlassen wollen. Abo-Fallen, die im Internet lauern. All das bietet viel Konfliktstoff. Man muss nicht lange überlegen, um zu ahnen, dass vieles schnell Unruhe ins ansonsten ruhige Leben bringen kann. Die D.A.S. kann Ihnen mit einer Absicherung im Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilienbereich eine Menge Ärger und vor allem hohe Kosten ersparen. Dabei übernimmt die D.A.S. im versicherten Umfang für Sie die gesetzlichen Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen, Sachverständige und für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren.

Mit der Komfort-Rechtsschutzversicherung für Familien und Singles entscheiden Sie sich für einen umfangreichen Schutz. Er deckt die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr sowie rund um Wohnung und Immobilie.

Das bietet unsere Rechtsschutzversicherung:

  • Der D.A.S. Rechtsschutz bietet umfangreichen Schutz für Nichtselbstständige: für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder.
  • Telefonische anwaltliche Sofort-Beratung: Sie haben ein rechtliches Problem, sind sich aber unsicher, wie die Rechtslage ist? Der D.A.S. Leistungsservice empfiehlt Ihnen auf Wunsch einen Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung und auch für eine rein vorsorgliche Information über eine rechtliche Situation. 
  • Außergerichtliche Streitschlichtung: Die so genannte Mediation bietet Alternativen zum Weg vor's Gericht. Eine außergerichtliche Streitschlichtung durch einen professionellen Konfliktmanager ist oft der bessere und schnellere Weg. Sie findet in allen Leistungsarten und Rechtsgebieten Anwendung. Dies betrifft zusätzlich zum Vertragsrecht zum Beispiel auch das Wettbewerbs-, Urherber- oder Baurecht.
  • Anwaltsempfehlung auf Wunsch: Wenn Sie vor Ort einen Anwalt benötigen, empfiehlt Ihnen der D.A.S. Leistungsservice einen kompetenten Rechtsanwalt.
  • Mobiler Anwalt im Privatbereich: Wenn Sie auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Anwalt nicht aufsuchen können: In diesem Fall tragen wir seine Fahrtkosten zu Ihnen. Dies gilt bis zu einer Entfernung von 50 Kilometern. Wir zahlen die Fahrtkosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten. 
  • Kostenübernahme: Im Rahmen Ihres Rechtsschutzes übernehmen wir für Sie die gesetzlichen Gebühren für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren. Deckungssumme bis zu einer Million Euro und 200.000 Euro für Strafkaution als zinsloses Darlehen. Es besteht weltweiter Reise-Rechtsschutz bis zu sechs Monaten.
  • Wenn Ihr Rechtsfall mit einer Erstberatung beim Anwalt erledigt werden kann, fällt für Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht an.

Drei Monate Wartezeit

Einige Bereiche im Rechtsschutz unterliegen Wartezeiten:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Im Komfort-Rechtsschutz ist zum Beispiel nicht versichert:

  • Erstattung von Bußgeldern oder Entschädigungen.
  • Ansprüche Dritter aus gesetzlicher Haftpflicht. Für diese Fälle benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.
  • Streitigkeiten im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht. So bleibt der Rechtsschutz bezahlbar.
  • Anwaltskosten, die über die Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus gehen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

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ERGO Versicherung AG

Private Rechtsschutzversicherung

  • Schadensersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche im privaten Bereich, zum Beispiel Reparaturkosten.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens, zum Beispiel aus Kauf-, Werk- und Reparaturverträgen. Weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn die Verträge über das Internet abgeschlossen wurden.
  • Steuer-Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden, zum Beispiel wegen der Einkommensteuer.
  • Sozial-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, zum Beispiel wegen Anerkennung von Behandlungskosten mit der Krankenkasse, Streit um Arbeitslosengeld.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten, zum Beispiel wegen eines Kindergartenplatzes.
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat, zum Beispiel eine Körperverletzung begangen zu haben. 
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Zum Beispiel Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen angeblicher Versäumnisse im Zusammenhang mit der Streupflicht im Winter.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für das erste Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt. Zum Beispiel nach einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft.
  • Mobiler Anwalt im Privatbereich: Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Anwalt nicht aufsuchen können, übernehmen wir die Fahrtkosten, damit er zu Ihnen kommen kann. Dies gilt bis zu einer Entfernung von 50 km. Wir zahlen die Fahrtkosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und Strafverfahren.  
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet für das erste Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt wegen Urheberrechtsverstößen bei der privaten Nutzung des Internets je Kalenderjahr.

Berufs-Rechtsschutzversicherung

  • Schadensersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche im beruflichen Bereich, zum Beispiel bei Verletzung am Arbeitsplatz.
  • Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel wegen Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen. Bei einem Angebot des Arbeitgebers zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses: Juristische Hilfe eines vom D.A.S. Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalts bis 500 Euro je Kalenderjahr. Nicht versichert sind Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen juristischer Personen.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des beruflichen Lebens, zum Beispiel Kauf von berufstypischer Bekleidung und Kosten für die berufliche Fortbildung. 
  • Steuer-Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden, zum Beispiel wegen der Steuererklärung.
  • Sozial-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, zum Beispiel wegen Anerkennung von Berufsunfähigkeit.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten, zum Beispiel wegen Nichtanerkennung eines Gesundheitszeugnisses.
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat, zum Beispiel eine Körperverletzung begangen zu haben.  
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Zum Beispiel bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen.  
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und Strafverfahren.  
  • Gesondert versicherbar: Rechtsschutz für Führungskräfte: Spezial-Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtschutz für den speziellen Bedarf von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten etc.  
  • Rechtsschutz für selbstständige Tätigkeiten: Selbstständige Tätigkeiten bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 17.500 Euro sind mitversichert, sofern Sie keinen Mitarbeiter beschäftigen. Kein Rechtsschutz besteht dabei im Vertrags- und Sachenrecht.

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ERGO Versicherung AG

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

  • Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche im Verkehrsbereich, zum Beispiel Reparaturkosten, Schmerzensgeld.
  • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen rund um das Fahrzeug, zum Beispiel aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen. Weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn die Verträge über das Internet abgeschlossen wurden.
  • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland, zum Beispiel wegen der Kfz-Steuer.
  • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft über die dauerhafte Rentenzahlung nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, zum Beispiel nach Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, zum Beispiel als Verursacher eines Verkehrsunfalls.
  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel beim Einspruch gegen einen ungerechtfertigten Kfz-Bußgeldbescheid.

 

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Rechtsschutzversicherung rund um Wohnen und Immobilie

Der Immobilien-Rechtsschutz besteht unabhängig davon, ob die selbst bewohnte Immobilie Ihr Eigentum ist oder Sie zur Miete wohnen. Versicherungsschutz besteht für alle selbst bewohnten Wohneinheiten der mitversicherten Personen im Inland und im europäischen Ausland, zum Beispiel auch für die Zweit-, Ferien- oder Studentenwohnung.

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, zum Beispiel bei Mieterhöhung, Kündigung, Räumungsklage oder aus so genannten dinglichen Rechten an Grundstücken, wie zum Beispiel bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Für Sie als Mietinteressenten stellen wir zudem eine Bonitätsselbstauskunft zur Verfügung.
  • Immobilien-Steuer-Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden bzw. -gerichten, auch über Erschließungs- und Anliegerabgaben für selbst bewohnte Einheiten.
  • Photovoltaikanlagen versichert sind Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen aus dem Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen. Es muss zusätzlich der Privat-Rechtsschutz versichert sein. 

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ERGO Versicherung AG

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   at Mvp.Xml.Common.Xsl.MvpXslTransform.Transform(XmlInput input, XsltArgumentList arguments, XmlOutput output)
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